Leistungsbewertung
s. auch APO SI in: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Recht/Vorschriften/APOen/APO_SI.pdf
Sonstige Leistungen
(sogen. „SoMi-Note“)
• Beiträge
zum Unterricht
• von
der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise: schriftliche Übung
• szenisches
Spiel
• Präsentation
• vorbereitete,
in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit
-
Protokoll, Referat
-
Hausaufgaben
▪ Qualität
und Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen
Zusammenhang
▪ mündliche
Leistungen < durch Beobachtung während des Schuljahres
vgl. Aufgabenschwerpunkte:
● „Sprechhandlungen“,
● „gestaltend
sprechen/szenisch spielen“
● „Gespräche
führen“
Lern- und Leistungssituationen im Unterricht zu
unterscheiden
Orientierung an den Aufgabentypen des KLP!!
zu erbringende Leistungen:
● i.d.R.
längerer, zusammenhängender Beitrag
● Unterscheidung: Verstehensleistung und vor allem sprachliche
Darstellungsleistung
● Holschuld
der Lehrkraft neben der Bringschuld der Schülerinnen und Schüler in Sek. I !
Halbjahresnote
Auskunft:
Leistungen in Entsprechung zu unterrichtlichen Anforderungen
Beurteilung der Gesamtleistung: gemessen
an den Lernzielen
des Unterrichts
▪ rein rechnerische Ermittlung der Halbjahresnote aus den
Bereichen Klassenarbeiten und sonstige Leistungen unzulässig
▪ die übrigen Leistungen sollen mindestens den gleichen Stellenwert in der Gesamtbeurteilung erhalten
▪ Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. (s. Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I Vom 29. April 2005 geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2005 (SGV. NRW. 223) § 6 (7) → http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf
Zusammenfassung: © www.fachdidaktik-einecke.de