Leistungsbewertung
s. auch APO SI in: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf
Kompetenzen
→ Leistungsbewertung stärker
auf die Standards bezogen
→
andere Beurteilungsnormen - z. B. gruppenbezogene - treten zurück
Die ausgewiesenen Standards
= Regelstandards
= Leistungserwartungen auf einem
mittleren Niveau
„Sonstige Leistungen“
haben für die Erteilung der Noten den gleichen Stellenwert
wie die „Schriftlichen Leistungen“
in den Klassenarbeiten.
Kriterien
●
müssen zwischen den Fachlehrerinnen und
Fachlehrern in der Fachkonferenz abgestimmt werden
●
Lerngruppe muss Einblick in alle Formen
und die Kriterien der Leistungsbewertung nehmen können.
Schriftliche
Arbeiten (Klassenarbeiten / Kursarbeiten)
Anzahl der
Klassenarbeiten: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AnzahlKlassenarbeiten.html
●
es gelten die vorgegebenen Aufgabentypen
im KLP
●
die Schülerinnen und Schüler müssen mit
den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben
●
nur in begründeten Ausnahmefällen: mehr
als eine Klassenarbeit innerhalb eines Schuljahres zu ein und demselben
Aufgabentyp
●
die zu fordernden Leistungen: immer
Verstehensleistung und Darstellungsleistung
●
sie beziehen sich in der Regel auf mehrere
Bereiche des Faches.
● Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. (s. Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I Vom 29. April 2005 geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2005 (SGV. NRW. 223) § 6 (7) --- http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf
prozesshaftes
Schreiben:
▪
auch in Klassenarbeiten Gelegenheit zu Vorarbeiten
(Markieren des Textes, Gliederung des eigenen Textes, Entwurf einzelner
Passagen u. Ä.)
▪
Endfassung
▪
entsprechende Zeitvorgabe
▪
von Beginn an nicht nur die Richtigkeit
der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität,
▪
sondern auch die angemessene Form
der Darstellung
→ Beachtung
der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik
► gehäufte
Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und
Zeichensetzung):
→ Absenkung
der Note im Umfang einer Notenstufe
► ein hohes
Maß an sprachlicher Sicherheit:
→ eine
entsprechende Notenanhebung
Zusammenfassung: © www.fachdidaktik-einecke.de