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Kriterien zur Bewertung von Klassenarbeiten
Die folgenden Kriterien und Hinweise zu ihrer Handhabung gelten für Textproduktionen in Klassenstufen 9 und 10.
Im Verlauf der Klassenstufe 7 und 8 sollen Textproduktionen mehr und mehr nach der hier vorgegebenen Regelung beurteilt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägten Rechtschreibschwierigkeiten oder einer förmlich festgestellten Rechtschreibschwäche gilt der diesbezügliche Erlas in seiner jeweils gültigen Fassung.
Sprachfertigkeitsleistungen von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch werden erforderlichenfalls gesondert bewertet. In diesen Fällen werden die übrigen Fachleistungen - soweit nötig und möglich - vom Grad der Beherrschung des Deutschen als Zweitsprache getrennt beurteilt werden. Dieses wird von der Lehrkraft unter der Klassenarbeit vermerkt.
Inhalt
- Themenbezug / Gesamtidee
- Text- und Problemverständnis
- Sach- und Methodenkenntnis
- Stofffülle und -wertigkeit; thematische Entfaltung
- Abstraktions- und Argumentationsfähigkeit
- Gestaltungsfähigkeit
- Eigenständigkeit
- Erfindungsreichtum
- Stimmigkeit
Aufbau und Gedankenführung
- Anlage der Arbeit
- Innere und äußere Gliederung
- Leserinnen- und Leserführung
Ausdruck
- Sprachfertigkeit
- Verständlichkeit
- Stil, ästhetische Angemessenheit
Sprachrichtigkeit (Elementarbereich)
- Grammatik
- Rechtschreibung
- Zeichensetzung
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Bewertung im Elementarbereich Hauptschule und entsprechende Gesamtschulkurse: Rechtschreibung und Zeichensetzung werden je nach Schreibanlass angemessen einbezogen. Realschule und entsprechende Gesamtschulkurse: |
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Notenstufe |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
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1 Fehler auf Wörter |
mehr als 100 |
100 bis 50 |
49 bis 33 |
32 bis 25 |
24 bis 20 |
weniger als 20 |
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Gymnasium und entsprechende Gesamtschulkurse: |
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Notenstufe |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
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1 Fehler auf Wörter |
mehr als 125 |
125 bis 83 |
82 bis 50 |
49 bis 33 |
32 bis 21 |
weniger als 21 |
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Gewichtung
Die vier Teilbereiche (Inhalt - Aufbau und Gedankenführung - Ausdruck - Sprachrichtigkeit) werden zunächst getrennt bewertet und jeweils unter der Arbeit angegeben. Die Gesamtnote wird je nach Aufgabenart durch Abwägen der Teilbewertungen festgelegt. Begründete Abweichungen von der nachfolgenden Gewichtung sind zulässig.
Bei der Festlegung der Gesamtnote werden die vier Teilbereiche zunächst gleichgewichtig berücksichtigt. Die Gesamtnote sollte jedoch in der Regel nicht besser sein als die Teilbewertung Inhalt.
Lehrplan für die
Sekundarstufe I der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Hauptschule, Realschule,
Gymnasium, Gesamtschule
Schleswig-Holstein
(download 2001)