Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit
in Klassenarbeiten / Klausuren im Fach Deutsch
►ASchO (2000) § 21.3: Bei der Bewertung von
Schülerleistungen ist der Eigenart der Schulstufe, der Schulform und des Unterrichtsfachs
Rechnung zu tragen. Es werden der Umfang sowie die selbständige und richtige
Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der
Darstellung bewertet.
►
Kernlehrplan Deutsch NRW Gymnasium Sek. I
2004 (S. 53): Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an
nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern
auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung
sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie
und Grammatik.
Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche
Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der
Note im Umfang einer Notenstufe. Im Gegenzug bedeutet ein hohes Maß an
sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung.
Bei
Schülerinnen und Schülern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, sind für die
Leistungsfeststellung im Bereich der sprachlichen Darstellungsleistung die
Lernausgangslage sowie der individuelle Lernfortschritt ebenso bedeutsam wie der
bereits erreichte Leistungsstand.
In
den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird für diese Schülerinnen und Schüler die
sprachliche Darstellungsleistung nur bezüglich der Sprachphänomene bewertet,
die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden
können.
Für
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens
und Rechtschreibens (LRS) gelten für die Leistungsbewertung die Regelungen im RdErl. d. Kultusministeriums von 19.07.1991, BASS 14 – 01
Nr. 1, II A 3.70-20/0-1222/91.
►
Richtlinien Deutsch Sek. II (1999), 67: [In der Darstellungsleistung
u.a.] - Berücksichtigung standardsprachlicher
Normen... / S. 84: [Bei der Bewertung
schriftlicher Prüfungsleistungen u.a.] - Aussagen zur Sprachrichtigkeit vgl. §
13 Abs. 6 APO-GOSt
►
APO-GOSt (1998) §13 (6): Bei der
Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit
in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu
berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zu einer Absenkung der
Leistungsbewertung um eine Notenstufe.
►
Übergreifende RLL „Förderung in der deutschen Sprache als Aufgabe des
Unterrichts in allen Fächern“ (= Rd.Erl MSWWF
24.6.1999) 78 ff.: Unterscheidung: sprachl. Richtigkeit vs. Angemessenheit;
„häufige Verstöße“: Fehlerberechnung abhängig von Textumfang, Bindung an
Vorlage oder freier Text, Gewicht des Fehlers; jahrgangsspezifische Unterscheidung
gem. Lehrplan Deutsch: u.a. „dass in den Klassen 5 und 6 nur das
beurteilt werden darf, was im Unterricht erarbeitet worden ist“
Abstufung der Note für schriftliche Leistungen
(Klassenarbeit, Klausur) bei häufigen Verstößen gegen die sprachlichen Normen (z.T. nach Bedburger Modell):
Zunächst
Bewertung nach Verstehens- und Darstellungsleistung
Dann Notenabstufung
bei schwerwiegenden Verstößen:
●
sowohl Normfehler:
R, Z, S, G (incl. T, M), Zit. [Flüchtigkeitsfehler (Fl)
und die Umlautpünktchen = ½ Fehler; Systemfehler z.B. T im Bericht = jeweils
1/2; andererseits: „das/dass“ zählt jedes Mal ganz - ab Einführung der entspr.
Gliedsatzarten]
●
als auch
deutliche sprachliche Verstöße: A, L (oder W), Bz,
St
Abstufung Jg. 7 - 10 (ungefähre Richtwerte)
*bei normal langen Texten: Hefte im DIN A4-Format - d.h.
bei 30 Zeilen/Seite und durchschnittlich 6 Wörtern/Zeile - ggf. umrechnen:
Textlänge stichprobenartig bestimmen, da Schüler unterschiedlich breit
schreiben
Abstufung
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um Notentendenzen |
bis zu 1 Note! |
bei durchschnittlicher
Textlänge* |
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Fehler pro Text |
Abzugspunkte |
Beispiel: bei Ausgangsnote 3 |
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Jg. |
Seitenzahl |
|
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12 - 20 |
1 |
3 - |
|
7 |
2 |
|
||
|
21 - 29 |
2 |
4 + |
|
8 |
2 - 3 |
|
||
|
30 - 40 |
3 |
4 |
|
9 |
3 |
|
||
|
|
|
|
|
10 |
3 - 4 |
|
||
Abstufung Jg. 11 - 13 (ungefähre Richtwerte)
bei
normal langen Texten: Hefte/Blätter im DIN A4-Format „Seiteneinteilung“: d.h.
bei 30 Zeilen/Seite und durchschnittlich 6 Wörtern/Zeile - oder
„Spalteneinteilung“: d.h. ca. 30 Zeilen/Spalte und durchschnittlich 4
Wörtern/Zeile; ggf. umrechnen s.o.* - und
rechne:
Summe
der Normfehler der ganzen Arbeit geteilt durch Anzahl der Seiten oder
Spalten = Fall a) oder b)
|
a) oder |
b) |
|
|
|
|
bei durchschn.
Textlänge s.o.* |
|
||
|
Fehler pro Seite |
Fehler pro Spalte |
Abzugspunkte |
Beispiel: bei Ausgangsnote 3 |
|
Jg. (GK) |
Seitenzahl |
Spalten |
|
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|
6 |
4 |
1 |
3 - |
|
11 |
4 |
6 |
|
|
|
7 |
5 |
2 |
4 + |
|
12 |
6 |
9 |
|
|
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9 und > |
6 und > |
3 |
4 |
|
13 |
8 |
12 |
|
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