Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in Klassenarbeiten / Klausuren im Fach Deutsch

 

ASchO (2000) § 21.3: Bei der Bewertung von Schülerleistungen ist der Eigenart der Schulstufe, der Schulform und des Unterrichtsfachs Rechnung zu tragen. Es werden der Umfang sowie die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der Darstellung bewertet.

 

Kernlehrplan Deutsch NRW Gymnasium Sek. I  2004 (S. 53): Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe. Im Gegenzug bedeutet ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung.

Bei Schülerinnen und Schülern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, sind für die Leistungsfeststellung im Bereich der sprachlichen Darstellungsleistung die Lernausgangslage sowie der individuelle Lernfortschritt ebenso bedeutsam wie der bereits erreichte Leistungsstand.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird für diese Schülerinnen und Schüler die sprachliche Darstellungsleistung nur bezüglich der Sprachphänomene bewertet, die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden können.

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) gelten für die Leistungsbewertung die Regelungen im RdErl. d. Kultusministeriums von 19.07.1991, BASS 14 – 01 Nr. 1, II A 3.70-20/0-1222/91.

 

Richtlinien Deutsch Sek. II (1999), 67: [In der Darstellungsleistung u.a.] - Berücksichtigung standardsprachlicher Normen... /   S. 84: [Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen u.a.] - Aussagen zur Sprachrichtigkeit vgl. § 13 Abs. 6 APO-GOSt

 

APO-GOSt (1998) §13 (6): Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe.

 

Übergreifende RLL „Förderung in der deutschen Sprache als Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern“ (= Rd.Erl MSWWF 24.6.1999) 78 ff.: Unterscheidung: sprachl. Richtigkeit vs. Angemessenheit; „häufige Verstöße“: Fehlerberechnung abhängig von Textumfang, Bindung an Vorlage oder freier Text, Gewicht des Fehlers; jahrgangsspezifische Unterscheidung gem. Lehrplan Deutsch: u.a. „dass in den Klassen 5 und 6 nur das beurteilt werden darf, was im Unterricht erarbeitet worden ist“

 

Abstufung der Note für schriftliche Leistungen (Klassenarbeit, Klausur) bei häufigen Verstößen gegen die sprachlichen Normen (z.T. nach Bedburger Modell):

 

          Zunächst Bewertung nach Verstehens- und Darstellungsleistung

          Dann Notenabstufung bei schwerwiegenden Verstößen: 

    sowohl Normfehler: R, Z, S, G (incl. T, M), Zit. [Flüchtigkeitsfehler (Fl) und die Umlautpünktchen = ½ Fehler; Systemfehler z.B. T im Bericht = jeweils 1/2; andererseits: „das/dass“ zählt jedes Mal ganz - ab Einführung der entspr. Gliedsatzarten]

    als auch deutliche sprachliche Verstöße: A, L (oder W), Bz, St

 

Abstufung Jg. 7 - 10 (ungefähre Richtwerte)

*bei normal langen Texten: Hefte im DIN A4-Format - d.h. bei 30 Zeilen/Seite und durchschnittlich 6 Wörtern/Zeile - ggf. umrechnen: Textlänge stichprobenartig bestimmen, da Schüler unterschiedlich breit schreiben

 

 

Abstufung

 

um Notentendenzen

bis zu 1 Note!

bei durchschnittlicher Textlänge*

 

Fehler pro Text

Abzugspunkte

Beispiel: bei Ausgangsnote

3

 

Jg.

Seitenzahl

 

12 - 20

1

3 -

 

7

2

 

21 - 29

2

4 +

 

8

2 - 3

 

30 - 40

3

4

 

9

3

 

 

 

 

 

10

3 - 4

 

 

Abstufung Jg. 11 - 13 (ungefähre Richtwerte)

bei normal langen Texten: Hefte/Blätter im DIN A4-Format „Seiteneinteilung“: d.h. bei 30 Zeilen/Seite und durchschnittlich 6 Wörtern/Zeile - oder „Spalteneinteilung“: d.h. ca. 30 Zeilen/Spalte und durchschnittlich 4 Wörtern/Zeile; ggf. umrechnen s.o.* - und rechne:

Summe der Normfehler der ganzen Arbeit geteilt durch Anzahl der Seiten oder Spalten = Fall a) oder b)

 

a) oder

  b)

 

 

 

 

bei durchschn. Textlänge s.o.*

 

Fehler pro

Seite

Fehler pro 

Spalte

Abzugspunkte

Beispiel: bei Ausgangsnote 3

 

Jg.

(GK)

Seitenzahl

Spalten

 

6

4

1

3 -

 

11

4

6

 

7

5

2

4 +

 

12

6

9

 

9 und >

6 und >

3

4

 

13

8

12

 

 

 

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