Leistungsbewertung im Fach Deutsch / gymnasiale Oberstufe
RLL 1999 - Kap. 4
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Gesamtnote (Halbjahresnote) |
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Klausuren (2 je Halbjahr) |
„gleicher Stellenwert“ nicht rechnerisch |
Sonstige Mitarbeit |
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↓
Klausuren:
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Grundsätze: ●
Texte oder Textauszüge - keine unzusammenhängenden
Passagen ●
keine
Impulse, Zitatthemen, freie literarische Themen oder freien Erörterungen ●
klare text- bzw. materialgestützte Aufgabenstellung mit eindeutiger
Operation ●
sinnvolle Relation zwischen Textumfang. Arbeitsauftrag, Arbeitszeit* ●
Nachweis im Unterricht vermittelter inhalts- und methodenbezogener
Kenntnisse und Fähigkeiten ●
im Vergleich für Schüler transparent ●
Korrektur und Bewertung: Unterstreichungen, Korrekturzeichen und
Anmerkungen am Rand, kriteriengeleitetes Gutachten, Note ausgeschrieben
(Notentendenzen ausgeschrieben - keine Punkte und keine Teilnoten unter
Klausuren!) |
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Verstehensleistung ●
sachliche Richtigkeit ●
Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre funktionale Bedeutsamkeit ●
Folgerichtigkeit und Begründetheit der Aussagen ●
Sicherheit im Umgang mit Fachmethoden und Fachsprache ●
Grad der Selbstständigkeit in der Behandlung des Sachverhalts |
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Darstellungsleistung●
Klarheit in Aufbau und Sprache ●
zweckmäßige, an der Eigenart der Aufgabenstellung und des Textes
orientierte Anordnung von Teilergebnissen ●
Angemessenheit der Textbelege und funktionsgerechtes Zitieren ●
Stringenz in der Verknüpfung der Teilergebnisse ●
stilistische Qualität und Präzision der Wortwahl, Variabilität in der
Formulierung, Vermeidung von Stilbrüchen ●
Berücksichtigung standardsprachlicher Normen,
Sicherheit in der Konstruktion komplexer Satzgefüge |
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