Leseverständnis und Resümee-Test für fortgeschrittene Lerner (DAF)
Thema: „Datenschutz“
Neue Methoden gentechnischer Untersuchung erlauben es, einem
jungen Menschen mit einer gewissen Sicherheit vorherzusagen, ob er im Laufe
seines Lebens an Krebs oder einer der vielen anderen erblich bedingten
Krankheiten erkranken wird. Eine solche Vorhersage kann dazu führen, dass etwa
bei Krebs die Krankheit sehr frühzeitig erkannt wird, so dass die Heilungschancen
sehr hoch sind. Aber die neuen gentechnischen Möglichkeiten können auch andere
Folgen haben. So ist nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber auf die Idee
kommen, zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen einen gentechnischen Befund
zu verlangen. In einem solchen Fall – wenn also der Arbeitgeber offen nach der
medizinischen Auskunft verlangt – könnte der Bewerber die Untersuchung
verweigern oder, wenn sie schon erfolgt ist, die Herausgabe der Daten ablehnen.
Der einzige, allerdings erhebliche Nachteil für ihn wäre dann, dass er
möglicherweise die gewünschte Stelle nicht bekäme.
Viel gefährlicher wäre es, wenn der Arbeitgeber in der Lage wäre, sich die
medizinischen Daten zu besorgen, ohne dass der Bewerber dem zustimmte, ja sogar
ohne dass er davon wüsste. Auch eine solche Möglichkeit ist theoretisch
vorhanden. Bei vielen ärztlichen Untersuchungen wird ja eine Blutprobe
genommen, und es wäre leicht, mit diesem Blut ohne das Wissen des Betroffenen
eine gentechnische Analyse herzustellen. Ebenso leicht wäre es, die gewonnenen
Daten etwa gegen Bezahlung an Interessenten weiterzugeben.
Zum Glück kann man sicher sein, dass Ärzte und medizinische Labors die Daten
der Patienten geheim halten. Auch Institutionen wie Krankenkassen oder
Gesundheitsämter dürfen solche Daten auf keinen Fall weitergeben. Diese
Verpflichtung, die in Datenschutzgesetzen festgelegt ist, bezieht sich aber
nicht nur auf medizinische Informationen, sondern auf persönliche Daten aller
Art. So darf zum Beispiel das Amt, bei dem Autos angemeldet werden, ohne
Zustimmung des Anmeldenden nicht einmal dessen Namen und Adresse weitergeben
(woran z.B. Autofirmen und Versicherungen ein gewisses Interesse hätten).
Um zu garantieren, dass die Bestimmungen der Datenschutzgesetze auch
eingehalten werden, gibt es in öffentlichen Einrichtungen und großen Betrieben
Datenschutzbeauftragte. Sie haben das Recht und die Pflicht, zu kontrollieren,
ob Datensammlungen korrekt angelegt und verwaltet werden.
Zum Datenschutz gehört natürlich auch, dass niemand fremde Briefe lesen oder
Telefongespräche mithören darf – außer der Polizei in bestimmten, von Gesetzen
streng begrenzten Fällen. Dieses Verbot gilt auch für neue Formen der
Telekommunikation wie die Computernetze. Aber beim Gebrauch dieser
elektronischen Netze entstehen neue Datenschutzprobleme, die in den
existierenden Gesetzen noch nicht berücksichtigt sind.
Deshalb haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bei ihrer
Konferenz im Oktober 1996 einen Beschluss gefasst, in dem sie unter anderem
folgendes erklären:
„Die Entwicklung moderner Informations- und Telekommunikationstechniken führt
zu einem grundlegend veränderten Kommunikationsverhalten der Bürger.
Die Privatisierung der Netze und die weite Verbreitung des Mobilfunks geht
einher mit einer weitreichenden Digitalisierung der Kommunikation. Mailboxen
und das Internet prägen die Informationsgewinnung und -verbreitung von Privatleuten,
von Unternehmen und öffentlichen Institutionen gleichermaßen.
Neue Dienste wie Tele-Working, Tele-Banking, Tele-Shopping sind einfach
überwachbar, weil personenbezogene Daten der Nutzer in digitaler Form
vorliegen. Die herkömmlichen Befugnisse zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs
erhalten eine neue Dimension; weil immer mehr personenbezogene Daten
elektronisch übertragen und gespeichert werden, können sie mit geringem Aufwand
kontrolliert und ausgewertet werden. Demgegenüber stehen jedoch auch Gefahren
durch die Nutzung der neuen Technik zu kriminellen Zwecken. Die
Datenschutzbeauftragten erkennen an, dass die Strafverfolgungsbehörden in die
Lage versetzt werden müssen, solchen missbräuchlichen Nutzungen der neuen
Techniken zu kriminellen Zwecken wirksam zu begegnen.
Sie betonen jedoch, dass die herkömmlichen weitreichenden Eingriffsbefugnisse
nicht einfach auf die neuen Formen der Individual- und Massenkommunikation
übertragen werden können. Die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des
einzelnen gezogenen Grenzen müssen aufrechterhalten und gewährleistet werden.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat daher Thesen zur Bewältigung
dieses Spannungsverhältnisses entwickelt.
Kommunikationssysteme müssen mit personenbezogenen Daten möglichst sparsam
umgehen. Daher verdienen solche Systeme und Technologien Vorrang, die keine
oder möglichst wenige Daten zum Betrieb benötigen. Ein positives Beispiel ist
die Telefonkarte, deren Nutzung keine personenbezogenen Daten hinterlässt und
die deshalb für andere Bereiche als Vorbild angesehen werden kann.
Bei digitalen Kommunikationsformen lässt sich nachvollziehen, wer wann mit wem
kommuniziert hat, wer welches Medium genutzt hat und damit wer welchen
weltanschaulichen, religiösen und sonstigen persönlichen Interessen und
Neigungen nachgeht.
Eine staatliche Überwachung dieser Vorgänge greift tief in das
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ein und berührt auf empfindliche Weise die
Informationsfreiheit. Die Datenschutzbeauftragten fordern daher, dass der Gesetzgeber
diesen Gesichtspunkten Rechnung trägt.
Die Datenschutzbeauftragten wenden sich dagegen, dass den Nutzern die
Verschlüsselung des Inhalts ihrer Nachrichten verboten wird. Die Möglichkeit
für den Bürger, seine Kommunikation durch geeignete Maßnahmen vor
unberechtigten Zugriffen zu schützen, ist ein traditionelles
verfassungsrechtlich verbürgtes Recht.
Aufgaben
zum Leseverständnis:
Bei den
Aufgaben zum Leseverständnis gibt es drei Alternativen:
u
Beispiel für Alternative 1: Fragen zum Text (zusammen mit
den Antworten):
|
Frage Nr. |
Fragen
|
|
1 |
Warum ist die neue Art der Kommunikation über Computernetze
besonders leicht zu kontrollieren? |
|
|
|
|
2 |
Man kann die Übertragung von Informationen
dadurch schützen, dass man einen Geheimcode
verwendet. Was sagen die Datenschutzbeauftragten dazu? |
|
|
|
|
3 |
Welche a) Vorteile und b) Nachteile hat die
Prognose erblich bedingter Krankheiten? |
|
|
|
|
4 |
Auf welche Weise könnte die Gefahr des
Datenmissbrauchs bei der Nutzung der neuen Kommunikationstechnologien verringert werden? |
|
|
|
|
5 |
Wer kontrolliert die Einhaltung von
Datenschutzgesetzen? |
|
|
|
|
6 |
Wieso kann man sicher sein, dass medizinische
Daten geheimgehalten werden? |
|
|
|
|
7 |
Neue Datenschutzgesetze sollen dafür sorgen,
dass die Kontrollmöglichkeiten der Polizei begrenzt
werden. Welches Problem ergibt sich dabei? |
|
|
|
|
8 |
Welche Informationen über die Benutzer eines
Computernetzes sind zur Zeit leicht zugänglich? |
|
|
|
Lösung:
|
Frage Nr. |
Antworten |
Punkt Nr. |
|
1 |
- Weil immer mehr personenbezogene Daten
elektronisch übertragen und gespeichert werden. |
1 |
|
2 |
- Dass es nicht verboten werden darf. / Dass
es ein Grundrecht ist. |
2 |
|
3 a |
- Vorteile sind: Früherkennung, bessere
Heilungschancen. |
3 |
|
3 b |
- Nachteile sind: Nutzung durch Arbeitgeber,
möglicherweise ohne Wissen des Betroffenen. |
4 |
|
4 |
- Durch den sparsamen Umgang mit Daten. / Man
soll Systeme bevorzugen, die keine oder möglichst wenige Daten
benötigen. |
5 |
|
5 |
- Die Datenschutzbeauftragten. |
6 |
|
6 |
- Wegen der Geheimhaltungspflicht von Ärzten
und entsprechenden Institutionen. / Wegen der
Datenschutzgesetze. (Eine dieser Antworten.) |
7 |
|
7 |
- Dass die neue Technik auch zu kriminellen Zwecken
missbraucht werden kann und die Polizei dagegen
vorgehen können muss. |
8 |
|
8 |
- Wer die Partner waren, |
9 |
|
|
- wann sie in Kontakt hatten, |
10 |
|
|
- welche Art von Verbindung sie benutzt
haben |
11 |
|
|
-
und die persönlichen Einstellungen der Kommunikationspartner. |
12 |
|
Berechnung der Punkte: Je Item 1 Punkt - Gleichstellung von
Inhalt und Sprache (je 15) Inhalt - maximal 15 Punkte (die nach diesem Beispiel erreichte Punktzahl
multipliziert mit 1,25 [da nur 12 Punkte zu vergeben und rechnerische
Umsetzung auf 15 nötig]; z.B. 8 Punkte mal 1,25 gleich 10 Punkte für den
Inhalt). ggf. sprachliche Leistung - maximal 15 Punkte. - Gesamt also maximal 30 Punkte. - |
u
Beispiel für Alternative 2: Resümee (das Wichtigste vom
Inhalt des Textes wiedergeben):
Kurze
Zusammenfassung des Textes (Resümee):
Persönliche Daten aller Art unterliegen dem
Datenschutz, der gesetzlich geregelt ist. Dazu gehören auch alle Daten, die über
herkömmliche oder neue Kommunikationswege übermittelt werden. Der elektronische
Informationsaustausch ist besonders leicht zu kontrollieren. Deshalb haben die
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder neue Maßnahmen gefordert. So
soll einerseits die Möglichkeit der Polizei, auf die Daten zuzugreifen, durch
neue Gesetze beschränkt werden; andererseits soll es den Behörden ermöglicht
werden, die kriminelle Nutzung der neuen Techniken zu bekämpfen. Die
Datenschutzbeauftragten fordern weiter, dass solche Kommunikationssysteme
bevorzugt werden, die nur wenige Daten zum Betrieb benötigen. Sie wenden sich
dagegen, dass die Verschlüsselung von Nachrichten verboten wird.
|
Punkt Nr. |
Inhalt |
Punktwert |
|
1 |
Datenschutz: Neue Situation durch elektronische
Medien |
3 |
|
|
Forderungen der
Datenschutzbeauftragten: |
|
|
2 |
Gesetzliche Beschränkung polizeilicher
Zugriffsmöglichkeiten |
3 |
|
3 |
Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor
Kriminalität |
3 |
|
4 |
Bevorzugung von Systemen, die mit wenigen
Daten auskommen |
3 |
|
5 |
Verbot der Verschlüsselung |
3 |
Folgende Punkte müssen in diesem Resümee enthalten
sein:
Nach diesem Schema wird die Punktzahl (inhaltliche Bewertung) mit maximal 15 Punkten vergeben. Ggf. textorganisierende und sprachliche Leistung mit Punkten unter entsprechender Gewichtung.
u Bei kombinierter Alternative = 1. + 2.: anschließend (ggf. gewichtete) Gesamtpunktzahl und Notenzuordnung
[nach: http://www.zems.tu-berlin.de/deu/daf/DSH_Vorbereitung/Info/LV_Beispiel.htm]
© G. Einecke -
www.fachdidaktik-einecke.de