- Analyse eines Sachtextes -

[Schiller: Über die tragische Kunst und Über das Pathetische, Digitale Bibliothek Band 1: Deutsche Literatur, S. 148850, 149091
Der
vorliegende Text von Friedrich Schiller „Über die tragische Kunst“ aus dem
Jahre 1791 ist ein Ausschnitt aus einer längeren Abhandlung, da es um einen
vierten Aspekt geht (Z. 1). Es handelt sich um einen expositorischen Text, einen
Aufsatz, in dem ein kunsttheoretisches Problem abgehandelt wird: Merkmale der Tragödie werden bestimmt.
Im
Überblick über den ganzen Text kann
man eine dialektische Struktur
erkennen, denn Schiller stellt die „poetische Nachahmung“ und die
„historische“ Darstellung (Z. 1/2) einer Handlung sowie die „historische
Wahrheit“ und die „poetische Wahrheit“ (14 f.) einander gegenüber und
leitet daraus die besondere Aufgabe des Dichters („Dichterpflicht“, 19) und
die „ästhetische Wirkung“ (34) der Tragödie ab.
Diese
Leitbegriffe zeigen schon, dass es
sich um einen sehr abstrakten und grundsätzlichen Text handelt.
Die vielen logischen Verknüpfungen durch Signalwörter wie „aber,
also, so etc.“ machen deutlich, dass der Verfasser argumentativ schreibt. Es
fehlt völlig an konkreten Beispielen, die seine Überlegungen veranschaulichen
würden. Statt dessen geht er normativ mit Definitionen und Forderungen vor. So
definiert der Text, dass die Tragödie eine „poetische Nachahmung einer
mitleidswürdigen Handlung“ (1) ist, und stellt die These
auf, dass sie als solche der „historischen entgegengesetzt“ ist (2).
Damit ist das antithetische Thema des Textes festgelegt, der nun die beiden Pole
(poetisch - historisch) entfaltet und bei dieser Aufgliederung im Einzelnen begründet,
warum diese Entgegensetzung notwendig ist. Dass am Textanfang eine Definition
vorliegt, erkennt man u.a. an der Gleichsetzung mit dem Kopulaverb „sein“: x
ist y.
Schillers
Position besteht darin, dass er für
den Dichter eine eigengesetzliche Behandlung der Stoffe geradezu fordert: Der
Dichter ist nur den Gesetzen der Kunst unterworfen (18 f.), da die Tragödie den
„poetischen Zweck (verfolgt), [...] zu rühren und durch Rührung zu ergötzen“
(6 f.). Strittig könnte sein, ob der Dichter freier mit Handlungen, auch tatsächlichen,
umgehen darf als der Historiker. Durch die Angabe des besonderen Zwecks der Tragödie
und die Hinführung auf die besondere Art der poetischen Wahrheit am Schluss des
Texts (34 f.) sowie durch den normativen Ton („sie hat einen poetischen
Zweck“, 6; „die poetische Wahrheit besteht...“, 34; „die ästhetische
Kraft muss“, 36) weist Schiller jeden
möglichen Widerspruch zurück.
Im
einzelnen arbeitet der Verfasser die besondere Art der poetischen Nachahmung in
folgenden Argumentationsschritten nach
der Eingangsthese heraus:
In
einem ersten Argumentationsschritt (1
- 11) vergleicht er den „Zweck“
der historischen und der poetischen Darstellung, indem er zunächst mit
einer Unterstellung im Konjunktiv irrealis durchspielt, wie es wäre, wenn die
Tragödie „einen historischen Zweck verfolgte“ (3). Dabei erklärt er durch
Verdopplung des „wenn"-Satzes, was unter dem historischen Zweck zu
verstehen ist; er definiert den historischen Zweck als Unterrichtung über
Geschehenes, also als reine Information. Dazu präzisiert er noch („in diesem
Fall“, 4) in doppelter Weise das
entscheidende Kriterium für historische Information, die „historische
Richtigkeit“ oder „treue Darstellung“.
Die Signalwörter „müsste“, „einzig“ und „nur“ zeigen, dass
hier eine strenge Forderung vorliegt. Die wirklichkeitsgetreue Information ist
also der Zweck der historischen Darstellung. Dass die Tragödie nicht diese
„Absicht“ verfolgt, wird durch die adversative Konjunktion „aber“ am
Beginn des Satzes (6) verdeutlicht, der nun den „poetischen Zweck“ der Tragödie
erklärt: „Rührung“. Hierbei fällt eine weitere Untergliederung des Zwecks
durch eine modale adverbiale Bestimmung auf: „durch Rührung ergötzen“ (7).
Die Schlussfolgerung („also“, 8) lautet, dass die Tragödie „frei“ ist
in der Nachahmung. Diese Freiheit wird mit dem Wort von den eigenen „Bedürfnis“
umschrieben und genauer erklärt als „Macht, [...] die historische Wahrheit
den Gesetzen der Dichtkunst unterzuordnen“ (9 f.). Die machtvolle
Sonderrolle der Dichtung wird durch die expressive gleichordnende Konjunktion
„ja“ verstärkt und mit dem Wort „Verbindlichkeit“ zur Norm erhoben.
Mit
dem Wort von den „Gesetzen der
Dichtkunst“ ist bereits das Thema des zweiten
Argumentationsschritts (11-14) eingeleitet worden. Es wird die
Gesetzhaftigkeit der historischen
und der poetischen „Wahrheit“ als Gegensatz herausgearbeitet. In
einem Kausalsatz („da“, 11) nimmt der Autor die Zweckbestimmung der Tragödie
- die Rührung - wieder auf und macht das Erreichen dieses Zwecks davon abhängig
(„Bedingung“, 12), dass die Tragödie „mit den
Gesetzen der Natur“ oder „dem strengen Gesetz der Naturwahrheit“ (13
f.) übereinstimmt. Diese Erklärung soll definieren, was er unter
„poetische Wahrheit“ im Gegensatz zur historischen Wahrheit versteht. In
einem abstrakten Beispiel soll die Bedeutung des Begriffs 'poetische Wahrheit'
verdeutlicht werden: Ohne den Dichter zu nennen, nur im Nominalstil
(„Beobachtung“; „Verletzung“, 15 f.) wird der Effekt beschrieben, wenn
ein Dichter eher historisch getreu schriebe - dann wäre die Tragödie weniger
poetisch - oder eher frei mit dem
Geschehenen umgeht - dann wäre sein Werk poetischer.
Damit
ist die Thematik des dritten
Argumentationsschritts (17-28) wiederum angekündigt: Die Rolle
und Pflicht des Dichters. Mit der Begründung, der Dichter unterstehe
nur dem „Gesetz der poetischen Wahrheit“, schließt Schiller aus, dass ein
Dichter, der auch noch historisch genau darstellen will, die poetische
Wahrheit verletzen darf. Dies wird als zentrale Forderung mehrfach
herausgehoben: „nur“, dreimal „nie“, „...pflicht“. Und es wird fast
eine moralische Verfehlung suggeriert: „lossprechen“, „Übertretung“,
„Entschuldigung“ - also Schuld!
Diese
Stelle kommt mir allerdings fast wie eine tautologische Argumentation vor: Weil
der Dichter Poet ist, muss er Poet sein!?
In
einer Folgerung („daher“, 21), die Schiller erneut in einer
Verallgemeinerung vom Tragödiendichter auf alle Dichter („ja...überhaupt“,
22) ausweitet, wird die Rolle des Dichters aus der Perspektive
des Zuschauers oder Kritikers betrachtet. Der Betrachter wird durch eine
Abwertung („sehr beschränkte Begriffe“, 21) scharf zurückgewiesen, der das
Werk eines Dichters nach historischen Kriterien (s.o.) misst; in einer
Wiederholung der Definition von oben: also auf genaue historische Information
(„Unterrichtung“) prüft. In einem Relativsatz werden dabei ebenfalls noch
einmal die zwei Absichten des Tragödiendichters wiederholt („Rührung und Ergötzung“).
In einer gedanklichen Konstruktion, in einem konditionalen Satzgefüge, wird
wiederum ein abstraktes Beispiel herausgehoben („sogar“, 24): Mit den
antithetischen Begriffen „Unterwürfigkeit“ und Vorrecht“ wird der Fall
durchgespielt, dass ein Dichter seine poetische Freiheit aufgibt und die
historische Wahrheit darstellt. Für diesen Fall entwickelt Schiller eine
metaphorische Sanktion: Dann „fordert die Kunst (diesen Dichter) [...] vor
ihren Richterstuhl“ (27 f.). Ein
negatives Urteil wird durch den juristischen Sprachgebrauch des
Metaphernkomplexes in diesem ganzen Abschnitt nahe gelegt: „Tribunal“,
„Richterstuhl“, „mit allem Recht“; es stünde wohl eine Aburteilung des
unpoetischen Dichters an! Damit wird wie mit einer Drohung die zentrale
Forderung an den Dichter (s.o.) erneut verstärkt, und es wird wie mit einer
Rechtsnorm ein hoher Geltungsanspruch von Schiller erhoben. (Wegen einer
Auslassung kann man die vermutete Sanktion nicht vom Text her rekonstruieren.)
Im
vierten Argumentationsschritt (29-36) wird der Gedankengang erweitert
(„noch mehr“, 29). Nach den Grundsätzen am Anfang und dem folgenden Blick
auf die Pflicht des Dichters geht es nun um die „ästhetische
Wirkung“ (33) der Tragödie. Die Schlüsselwörter „Eindruck“,
„unser Wohlgefallen“, „Wirkung“ und „vorgestellt“ verweisen auf
die Seite der Rezipienten einer Tragödie. Das wiederholte „man“ spricht
ganz allgemein diese Rolle an und bezieht den Leser dieser Abhandlung mit ein.
Dem Leser wird in einem Bedingungssatz die Aufgabe zugewiesen, nachzudenken
(s. 29), denn der Verfasser will „überzeugen“ (29). In einer neuen These
heißt es - ex negativo formuliert („wie wenig“) -, dass die „poetische
Kraft“ den Eindruck einer Tragödie bewirkt und nicht die „historische[...]
Realität“. Die Detaillierung der Tragödie in die Formelemente „sittliche
Charaktere oder Handlungen“ (Z. 30) bezeichnet zugleich die am stärksten
wirksamen Elemente der dramatischen Form. Der frühere Gegensatz von poetischer
und historischer Wahrheit wird nun dynamischer als „poetische Kraft“ und
„historische Realität“ formuliert. Eine Einschränkung („verliert“, 32)
wird zur Hervorhebung der poetischen Wahrheit benutzt: Die Charaktere sind zwar
fiktiv, aber sie erregen „Wohlgefallen“. Damit wird eine letzte Erklärung
eingeleitet, was die poetische Wahrheit ist: Es geht nicht um das wirklich
Geschehene, sondern um das vorgestellte, um „Fiktionen“. In einer erneuten
Definition der „poetischen Wahrheit“ (s.o.) wird in einer antithetischen
Satzkonstruktion („aber nicht“ - „sondern“, 34 f.) dem Wirklichen das Mögliche
gegenübergestellt.
In
einer abschließenden Grundsatzerklärung („also“, „muss“, 36 f.) wird
behauptet, dass die „ästhetische Kraft“ in der „vorgestellten Möglichkeit“
liegt. Es wird also die Ursache aller Wirkung der Tragödie in der Kopplung von
„Vorstellung“ und „Möglichkeit“ gesehen. Dabei wirkt der Begriff
„Vorstellung“ doppeldeutig, da es vom Dichter her bedeutet 'was er vorstellt'
und vom Zuschauer her 'was dieser sich vorstellt'. Kraft und Wirkung fallen in
dem Begriff zusammen. Und die „Möglichkeit“ ist gemäß der antithetischen
Konstruktion des gesamten Textes der Gegenpol zu dem „wirklich Geschehenen“
(s. 6), dem 'historisch Tatsächlichen'. Die Dichtung wirkt also, weil etwas so
geschehen sein „konnte“. Mit diesem Schluss wird die Freiheit des Dichters
noch einmal deutlich, die doch zugleich in der Begrenzung der
"Dichterpflicht" (19) verstanden wird.
Der Leser dieser Abhandlung kann diese Theorie akzeptieren oder nicht. Sie wird ganz apodiktisch vorgetragen (das ist so, das muss so sein!) und zeigt, dass der Verfasser selbst von seinen Thesen völlig überzeugt ist.
Es wäre aber auch eine Gegentheorie denkbar: Ein Dichter hat sich streng an die Geschichte zu halten (vgl. Historienstücke, Dokumentartheater etc.); nach Schiller wäre ein solches Werk dann aber wenig poetisch. Das Künstlertum des Dichters steht bei ihm also im Vordergrund.
(G. Einecke 1995)
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G. Einecke - www.fachdidaktik-einecke.de