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Ein Memorandum (kurz: Memo) ist ein Dokument (Stellungnahme, Notiz, Denkschrift oder eine andere Mitteilung), die das Gedächtnis durch Aufzeichnung von Ereignissen oder Beobachtungen zu einem Thema unterstützt (auch als Erinnerung bezeichnet).

Inhalt

Etymologie

Das Wort ist lateinischen Ursprungs: memorandum heißt wörtlich „das zu Erinnernde“ beziehungsweise „das, an das sich erinnert werden soll“ (Gerundivum zu memorare ‚(sich) erinnern‘), memo steht als Abkürzung für memoria ‚Gedächtnis‘, ‚Andenken‘, ‚Erinnerung‘. Der Plural ist Memoranda oder Memoranden.

Verb memorieren: ‘auswendig lernen, aus dem Gedächtnis hersagen, sich erinnernd wieder bewußtmachen’; im 16. Jh. entweder gebildet zu lat. memor ‘sich erinnernd, eingedenk’ oder entlehnt aus dem davon abgeleiteten Verb lat. memorāre ‘in Erinnerung bringen, mahnend an etw. erinnern’.

Erinnerungsnotiz

Mit Memo bezeichnet man manchmal auch kleine Notizen, die man zum Beispiel beim Telefonieren anfertigt, um Gesagtes oder Gehörtes in Erinnerung zu behalten. Meist ist ein Memo dann in Stichworten abgefasst.

Stellungnahme

In der Rechtsanwaltspraxis wird als Memorandum oftmals ein Text bezeichnet, der intern oder gegenüber Klienten eine rechtliche Fragestellung beantwortet. Wie Memoranden im Detail ausgestaltet werden, ist Ansichtssache und von Kanzlei zu Kanzlei verschieden. Eine mögliche Aufbauvariante wäre die folgende:

  1. Ausgangslage: Man fasst den Sachverhalt in einigen Sätzen zusammen.
  2. Fragestellung: Die zu beantwortenden Fragen werden präzise formuliert.
  3. Ergebnis: Das Ergebnis der Untersuchung wird kurz dargelegt. Den Adressaten interessiert die Begründung oftmals nicht so sehr wie das Resultat. Daher wird das Resultat vorweggenommen.
  4. Begründung: Die Begründung des Ergebnisses wird im Detail dargestellt. Formell wird die Begründung ähnlich dargestellt wie eine Fallbearbeitung in der akademischen Ausbildung (mit sinnvoller Einteilung und Literaturangaben).

Absichtserklärung

Memorandum bezeichnet auch – aus dem englischen Gebrauch übernommen – etwa als "Memorandum of Understanding" ((MoU) eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung von Vertragspartnern. Es handelt sich um eine Grundsatzvereinbarung (englisch Letter of Intent - LoI) , das die Eckpunkte eines noch abzuschließenden Vertrags festlegt.

Denkschrift

Im Anschluss an Gipfeltreffen (von Staatsoberhäuptern) oder Klausurtagungen von Politikern und anderen leitenden Gremien wird gerne ein gemeinsamer Standpunkt veröffentlicht, der, wenn er für besonders wichtig oder erinnerungswürdig gehalten wird, als Memorandum betitelt wird.