In der Sprachwissenschaft ist die Phraseologie die Lehre von feststehenden Ausdrücken wie Redewendungen oder einem Idiom.
Diese phraseologischen Einheiten, auch Phrasem oder Phraseologismus genannt, sind mehr oder weniger starre Kombination von Wörtern, deren Bedeutung nicht der freien Assoziation (bzw. lexikalischen Bedeutung) der einzelnen Wörtern entspricht.
Diese Disziplin ist relativ jung und etabliert sich als solche erst seit den 1970er Jahren, und es gibt Kontroversen sowohl über ihren genauen Status innerhalb der Linguistik als auch über ihren Gegenstand. Dies wird im Kern damit begründet, das es schwierig ist, genau festzulegen, welche Wortkombinationen als phraseologische Einheiten betrachtet werden können und wie ihre Typologie aussieht. Auch die verwendete Terminologie ist umstritten.
Inhalt
Merkmale
Folgende 3 Hauptkriterien werden zur Beschreibung von Phraseologismen verwendet:
- Idiomatizität
- Polylexikalität
- Festigkeit (Stabilität)
Weitere nennenswerte Eigenschaften eines Phraseologismus sind:
- Bildlichkeit
- Expressivität
- Lexikalität
- Unschärfe
Synonyme
Als Synonyme zu „Phraseologismus“ werden die Termini Phrasem, Phraseolexem, phraseologische Wortverbindung, Wortgruppenlexem, geflügeltes Wort & Redewendung sowie teilweise auch Floskel, Slogan, Idiom verwendet.
Die zentrale Bedeutung (Definition) lautet: eigentümlichen Wortprägung, Wortverbindung oder syntaktischen Fügung, deren Gesamtbedeutung sich nicht aus den Einzelbedeutungen der Wörter ableiten lässt.
Literatur
- Harald Burger: Phraseologie. Eine Einführung am Beispiel des Deutschen. 3. Aufl. Berlin: Erich Schmidt, 2007. ISBN 3-503-09812-7.
- Elke Donalies: Basiswissen Deutsche Phraseologie. Francke, Tübingen/ Basel, 2009. ISBN 3-8252-3193-3.
- Wolfgang Fleischer: Phraseologie der deutschen Gegenwartssprache. Leipzig: VEB Bibliografisches Institut, 1982. 2. Aufl. Tübingen: Niemeyer, 1997; ISBN 3-484-73032-3.
- Csaba Földes: Deutsche Phraseologie kontrastiv: Intra- und interlinguale Zugänge. Heidelberg: Groos, 1996. ISBN 3-87276-759-3.