WortlehreWortlehre

Ein Plagiat liegt vor, wenn ein geistiges Werk literarischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art (Text, Musik, Bild, Fotografie, audiovisuelles Werk u. a.), dessen Urheberschaft einer anderen Person zukommt, in Teilen oder in seiner Gesamtheit unterzeichnet, präsentiert und veröffentlicht wird, ohne dass der Urheber - im Falle von Werken mit vorbehaltenen Rechten - seine Zustimmung erteilt oder - im Falle von öffentlichen Werken - die Quelle angegeben hat. Ein Plagiat begeht also, wer sich das geistige Werk einer anderen Person unter Anmaßung der Urheberschaft aneignet.

Inhalt

Etymologie

Der Begriff leitet sich vom lateinischen "plagium" ab, das in der Antike für die Entführung eines freien Menschen verwendet wurde, um ihn als Sklaven zu verkaufen, und ist mit dem Verb "plagio" verwandt, das eine ähnliche Bedeutung hat, so dass die Etymologie einen Akt des Autorenbetrugs impliziert.

Das lateinische plagiārius, "Entführer" hat die Wurzel in plaga ("Schlinge", "Netz"), die auf der indogermanischen Wurzel *-plak, "weben", beruht (z. B. in griechisch "plekein" und lateinisch "plectere", alle mit der Bedeutung "weben").

Abgrenzung

Ein Plagiat ist nicht dasselbe wie eine Parodie. Bei der Parodie besteht eine eindeutige Absicht der Hommage, Kritik oder Satire, es besteht keine Absicht, den Leser oder Zuschauer über die Identität des Autors des Werks zu täuschen.

Das Plagiat ist nicht zu verwechseln mit dem Zitat. Vor allem für die Wissenschaft gilt ein großzügiges Zitierprivileg (§ 51 UrhG). Es gestattet die Nachveröffentlichung fremder Texte im eigenen wissenschaftlichen Werk, verlangt jedoch stets die Quellenangabe.

Unter Selbstplagiat versteht man die Wiederverwendung der eigenen Arbeit in einer neuen eigenen Arbeit. Dies kann vom Kopieren von geeigneten Phrasen aus früheren Arbeiten bis zum Kopieren ganzer Passagen reichen. Im Prinzip handelt es sich dabei nicht um ein Plagiat, da man sich das eigene Material nicht unrechtmäßig aneignen kann; daher ist der Begriff Selbstplagiat umstritten.

Um zu vermeiden, dass man des Plagiats oder der Nachahmung (ein Begriff in der Gesetzgebung, der sich auf "unerlaubte Vervielfältigung" bezieht) beschuldigt wird, empfiehlt es sich, bei der Verwendung eines geistigen Werks, sei es in Teilen oder im Ganzen, um ein neues Werk zu schaffen:

  1. zu prüfen, ob das Werk vervielfältigt werden darf
  2. zu überlegen, welchen Zweck die Verwendung der Vervielfältigung hat
  3. den Umfang der Vervielfältigung zu bedenken
  4. zu überlegen, ob die Vorteile der Vervielfältigung erzielt werden

Im Allgemeinen ist es zulässig, die Werke anderer ganz oder teilweise zu vervielfältigen, solange sie gemeinfrei sind oder unter der Creative-Commons-Lizenz stehen.

Typologie

Plagiate können als Urheberrechtsbetrug angesehen werden, da sie durch die unrechtmäßige Aneignung eines fremden Werks gekennzeichnet sind, das unter dem Schutz des geistigen Eigentums steht. Die unrechtmäßige Aneignung und/oder Vervielfältigung solcher Werke kann als Plagiat bezeichnet werden, da in den Medien immer wieder Fälle von Plagiaten von Liedern, Büchern, Marken, Produkten usw. bekannt werden.

Die Erstellung einer Typologie des Plagiats ist daher komplex. Betrachtet man das Thema jedoch unter dem Gesichtspunkt des geistigen Eigentums, insbesondere im akademischen und Bildungsbereich, ergeben sich einige Kriterien.

  1. Direktes Plagiat oder vollständiges Plagiat - wörtliche Wiedergabe eines Textes ohne korrekte Angabe der Quelle durch Zitate und Verweise
  2. Indirektes Plagiat oder Paraphrasenplagiat - Wiedergabe desselben Inhalts oder derselben Ideen, die in einem Werk enthalten sind, mit anderen Worten, aber ohne Angabe der Quelle (Zitat und Verweis)
  3. Mosaikplagiat oder Pastiche-Plagiat - Wiedergabe von Fragmenten mehrerer verschiedener Texte, die in einem anderen Text nebeneinander gestellt werden, als ob es sich um einen neuen Text handelte, ohne Angabe der verwendeten Quellen
  4. Einvernehmliches Plagiat oder Kollusionsplagiat - Texte, die als maßgebend dargestellt werden, aber von anderen Personen erstellt wurden, die unbekannt sind, weil sie den erstellten Text verkauft oder verschenkt haben und die moralische Urheberschaft nicht anerkennen lassen wollen oder können
  5. Schlüsselwortplagiat - Wiedergabe oder Aneignung von Begriffen wie Konzepten oder Definitionen, die von anderen Personen geschaffen wurden
  6. Quellenplagiat - Vervielfältigung von Texten, die von anderen Autoren zitiert werden, ohne die ursprüngliche Quelle zu konsultieren, obwohl diese zitiert und mit einem Verweis versehen ist, wenn ein Verweis auf das Zitat hätte erfolgen müssen
  7. Autoplagiat - wörtliche Wiedergabe eines früheren Textes durch den Autor selbst mit einem anderen Zweck, ohne dass die frühere Veröffentlichung gebührend gewürdigt wird

Beispiel

Ein Fall, der als klassisches Beispiel für ein akademisches Plagiat gilt, ereignete sich 1930 mit Maurice Maeterlincks Werk "La Vie des Fourmis" (Das Leben der Ameisen), in dem der belgische Autor beschuldigt wurde, das Werk "Die Seele der weißen Ameise" des südafrikanischen Naturforschers und Schriftstellers Eugène Marais kopiert zu haben, das ursprünglich in den frühen 1920er Jahren in Zeitschriften veröffentlicht worden war.

Eine gängige Redewendung, die unter anderem William Faulkner, Pablo Picasso, T. S. Eliot und Steve Jobs zugeschrieben wird, besagt, dass "gute Künstler kopieren, große Künstler stehlen". Obwohl dieser Satz das künstlerische Plagiat zu loben scheint, bezieht er sich im Allgemeinen auf die konstruktive Wiederholung der Arbeit anderer und die Transparenz der eigenen Einflüsse.

Übrigens: mit der Google Suche lassen sich Plagiate einfach finden, indem man einen Textausschnitt in "" eingibt. Eine genaue Beschreibung ist auf der verlinkten Seite zu finden.

Google Operatoren

Vorsicht, ein Leerzeichen kann von entscheidender Bedeutung sein.


Literatur